Richtig kündigen – Ein Leitfaden

Wie kündigt man seinen Job?

 

So oder ähnlich lautet eine Frage, die mir immer wieder gestellt wird. In diesem Blogbeitrag teile ich meine Gedanken mit dir, sodass du weißt, worauf es ankommt.

Ich gehe davon aus, dass du deine Entscheidung zu kündigen bereits getroffen hast. Der Entscheidungsprozess ist nicht Teil dieses Beitrages. Sprich mich gerne an, wenn du dabei Unterstützung suchst.

Du hast einen neuen Job gefunden und möchtest beim aktuellen Arbeitgeber kündigen?
Oder du möchtest kündigen und dir dann einen neuen Job suchen?
Die folgenden Schritte sind grundsätzlich die gleichen.

 

Wie kündige ich wirksam?

Damit die Kündigung wirksam ist, muss sie schriftlich erfolgen. Es ist also wichtig, einen Brief zu schreiben. Eine Kündigung per E-Mail, Messenger (z.B. WhatsApp) oder Fax ist nicht rechtsgültig. Auch nur mündlich zu kündigen, ist rechtlich nicht möglich.

Darüber hinaus muss die Kündigung rechtzeitig, das heißt fristgerecht, einem Vertreter des Unternehmens im Original zugehen. Ich empfehle dir, wann immer möglich, die Kündigung persönlich auszuhändigen.

In das Kündigungsschreiben gehört dein vollständiger Name und deine vollständige Anschrift als Absender.

Im Betreff sollte schon klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um eine Kündigung handelt. Du kannst zum Beispiel schreiben „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“.

Am besten adressierst du die Kündigung direkt an deine Führungsperson, alternativ an die Personalabteilung deiner Arbeitgeberin.

Die Kündigung muss von dir handschriftlich mit vollem Namen unterschrieben sein, damit sie gültig ist.

Und vergiss nicht, deinem Kündigungsschreiben ein Datum zu geben.

Damit du im Zweifel nachweisen kannst, dass du deine Kündigung rechtzeitig abgegeben hast, empfehle ich dir, das Schreiben zweimal zu drucken. Ein Original gibst du ab und auf dem zweiten lässt du dir von der Person, der du deine Kündigung aushändigst, mit Datum quittieren, dass du die Kündigung abgegeben hast.

Wenn du Unterstützung bei der Formulierung einer Kündigung benötigst, bitte eine Fachperson um Hilfe.

 

Was heißt denn „fristgerecht“?

Im Arbeitsverhältnis gelten für beide Seiten, also dich als Arbeitnehmer:in und auf der anderen Seite deine Arbeitgeberin, Kündigungsfristen. Das Arbeitsverhältnis kann also in der Regel nicht von heute auf morgen durch eine Kündigung beendet werden.

Um beurteilen zu können, was in deinem konkreten Fall „fristgerecht“ bedeutet, schau in deinen Arbeitsvertrag. Was steht im dort zum Thema Kündigung und Kündigungsfrist?

Meist findet sich irgendwo im Arbeitsvertrag ein Paragraf, in dem die Rahmenbedingungen für eine Beendigung des Arbeitsvertrages geregelt sind.

Manchmal findet sich die konkrete Regelung allerdings nicht im Arbeitsvertrag selbst. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn auf dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet. Dann musst du in den Tarifvertrag schauen und dort die Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses suchen.

Steht im Arbeitsvertrag gar nichts zu den Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist auch kein Tarifvertrag auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Kündigung aus § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wenn du dir nicht sicher bist, welche Fristen für dein Arbeitsverhältnis Anwendung finden, kannst du Fachleute fragen. In den meisten Fällen kann ich nicht empfehlen, in der Personalabteilung deines Unternehmens zu fragen. Es sei denn, deine Kündigungsabsicht ist schon allgemein bekannt.

Du musst aber auch nicht gleich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Gibt es im Unternehmen einen Betriebs- oder Personalrat, kannst du dort fragen. Die Mitglieder dieser Mitarbeitervertretungen sind dazu verpflichtet, solche Fragen vertraulich zu behandeln. Alternativ kannst du natürlich auch gerne mich fragen.

 

Was bedeutet die Kündigungsfrist konkret?

Es gibt unterschiedliche Kündigungsfristen und in der Regel verlängert sich diese im Laufe der Zeit. Das heißt, umso länger du im Unternehmen beschäftigt bist, umso länger ist auch die einzuhaltende Kündigungsfrist.

Steht in deinem Arbeitsvertrag also zum Beispiel „Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.“ bedeutet dies, dass du beispielsweise vor dem 31.03. gekündigt haben musst, damit das Arbeitsverhältnis am 30.06. endet und du am 01.07. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen kannst.

In anderen Fällen heißt es vielleicht „Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“ – um hier rechtzeitig zu kündigen, schaue, ausgehenden von dem Datum, zu dem du aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchtest, dass du deine Kündigung mindestens vier ganze Wochen vorher bei deinem Arbeitgeber einreichst.

Fällt der Tag, an dem du deine Kündigung spätestens abgegeben haben musst, auf ein Wochenende, solltest du die Kündigung vorher abgeben, um die Frist sicher zu wahren.

Bist du unsicher, wie die Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag konkret umzusetzen ist, hol dir Unterstützung durch einen Profi. So gehst du stets auf Nummer sicher.

 

Wem gebe ich die Kündigung?

Neben der Kündigungsfrist spielen noch andere Faktoren beim Timing eine wichtige Rolle. Überlege, wem du deine Kündigung aushändigen möchtest und stelle sicher, dass die Person verfügbar ist.

Möchtest du die Kündigung deiner direkten Führungsperson persönlich überreichen, vereinbare am besten einen Termin mit ihr. Falls du sowieso regelmäßig einen fixen Termin mit deiner Führungsperson hast, kannst du natürlich auch diesen nutzen.

Vielleicht hast du gerade einen neuen Job gefunden und willst zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausscheiden. Die Zeit drängt vielleicht, aber deine Führungsperson ist gerade im Urlaub. In diesen Fällen empfiehlt es ich, mit der Vertretung oder der nächst höheren Führungsperson ein Gespräch zu führen. Alternativ kannst du deine Kündigung auch immer in der Personalabteilung abgeben.

Wichtig ist, dass die Kündigung einer Person im Unternehmen ausgehändigt wird, die auch zum Empfang von Kündigungen berechtigt ist. Es ist unter Umständen keine gute Idee, die Kündigung der Lieblingskollegin in die Hand zu drücken, da diese im Zweifel vielleicht nicht berechtigt ist, Post entgegenzunehmen.

 

Was sage ich, wenn ich kündige?

Auch wenn der Entschluss zu gehen feststeht, tatsächlich zu kündigen, fällt vielen nicht leicht. Es gibt viele Gründe, warum kündigen schwerfällt. Einer ist oft das anstehende Gespräch mit der Führungsperson. Was soll ich ihr bloß sagen?

Ich empfehle an dieser Stelle schnell und direkt zu sagen, dass du das Arbeitsverhältnis kündigst. Ist der Satz erstmal raus, fällt es danach meist viel leichter über Gründe etc. zu sprechen. Du musst übrigens keine Gründe nennen. Trotzdem wird eine überraschte Führungsperson und andere wissen wollen, warum du entschieden hast zu gehen.

Hilfreich ist für viele auch, sich vorher genau zu überlegen, was sie sagen möchten. Schreib es dir auf, übe vielleicht sogar vor dem Spiegel. Es kann auch hilfreich sein, die Gesprächssituation mit einer Person deines Vertrauens vorher durchzuspielen. So kannst du dich schon mal einfühlen und üben, mit den Reaktionen deines Gegenübers umzugehen. Das mag sich blöd anhören, trotzdem haben einige meiner Kund:innen gute Erfahrungen damit gemacht. Im eigentlichen Kündigungsgespräch geht dir die Botschaft dann leichter über die Lippen.

Hast du erstmal gekündigt, ist danach immer noch Zeit in weiteren Gesprächen die Zeit bis zu deinem Ausscheiden zu besprechen.

 

Was noch wichtig ist.

Grundsätzlich solltest du als allererstes deine direkte Führungsperson über deine Kündigung informieren. Je nachdem wie lange du schon im Unternehmen bist, wie gut du vernetzt bist, welche (Führungs-) Rolle du im Unternehmen hast, macht es absolut Sinn sich im Vorfeld zu überlegen, wen du wann und wie darüber hinaus über deinen Weggang informieren möchtest.

Das eigene Team fällt dabei sofort ins Auge. Darüber hinaus gibt es oft noch weitere Personen im Unternehmen, bei denen dir wichtig ist, dass sie die Neuigkeit von dir zuerst hören. Mach dir eine Liste und überlege dir auch hier, was du konkret sagen möchtest, schreib es auf.

Und besprich im Rahmen des Kündigungsgesprächs mit deiner Führungsperson, wie die weitere Kommunikation ins Team und ins Unternehmen nach deiner Vorstellung abläuft.

Vielleicht macht es Sinn, den Zeitpunkt der Kündigung auf einen Montagmorgen zu legen, damit in der Folge ausreichend Zeit für gute Kommunikation ist.

 

Sonderfälle

Es gibt zwei wesentliche Sonderfälle:

  1. Kündigung während der Probezeit und
  2. Außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung).

 

Für die Kündigung während der Probezeit gilt im Grunde das Gleiche, wie für die ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit. Beachte nur, dass die Frist in der Regel eine andere ist.

Auch für Arbeitnehmer:innen – das ist für viele zunächst überraschend – gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fristlos, aus wichtigem Grund zu kündigen. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn deine Arbeitgeberin wichtige arbeitsvertragliche Pflichten nicht erfüllt. Spielst du mir dem Gedanken, diese Variante zu wählen, empfehle ich dir auf jeden Fall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

 

Du siehst, richtig zu kündigen, erfordert einiges an Überlegung und Planung. Auf der anderen Seite ist es auch keine Raketenwissenschaft und mit ein bisschen Vorbereitung gut zu bewältigen.

 

Wenn du Unterstützung bei der Umsetzung deiner Kündigungspläne möchtest, dann buch dir hier einen Termin für ein kostenloses Telefonat mit mir. Gemeinsam finden wir heraus, wie du deine Ziele erreichen kannst.

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