Der neue Arbeitsvertrag ist endlich da!
Ein großer Schritt nach vorne ist endlich gemacht – aber nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen.
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für dein zukünftiges Arbeitsverhältnis.
Fehler oder nachteilige Klauseln können später schnell zu Frust, Stress oder finanziellen Einbußen führen.
Damit dir das nicht passiert, solltest du vor der Unterschrift genau hinschauen.
In diesem Blogbeitrag zeige ich dir, worauf ich achte, wenn ich einen Arbeitsvertrag prüfe.
1. Form des Arbeitsvertrags: Alles schriftlich fixieren
Was viele nicht ahnen: Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig!
Aber Achtung: Ohne schriftliche Vereinbarung hast du keine Beweise für getroffene Abmachungen. Achte daher darauf, dass alles, was besprochen wurde, auch wirklich im Vertrag steht – und zwar klar und eindeutig.
Falls im Vertrag auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen verwiesen wird, solltest du diese ebenfalls prüfen. Die meisten Tarifverträge kannst du im Internet finden, sonst bitte deinen neuen Arbeitgeber um eine Kopie. Betriebsvereinbarungen sind unternehmensinterne Dokumente; sollten dem Entwurf des Arbeitsvertrages keine Kopien der relevanten Betriebsvereinbarungen beiliegen, frag danach.
Du möchtest ja nicht die Katze im Sack kaufen.
2. Probezeit: Risiko oder Chance?
Die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern. In dieser Zeit gilt oft eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Das kann für dich ein Vorteil oder ein Risiko sein – je nach Situation.
Achtung: Enthält dein Vertrag eine Formulierung wie „Das Arbeitsverhältnis ist zur Erprobung befristet bis …“, solltest du aufpassen, denn dann endet dein Arbeitsverhältnis automatisch nach Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nochmal Achtung: Während der ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses gilt der gesetzliche Kündigungsschutz in der Regel nicht, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde. Wenn dein neuer Arbeitgeber also auf die Vereinbarung einer Probezeit verzichtet, ist das keine nette Geste des Vertrauens. Das Arbeitsverhältnis kann während der ersten sechs Monate dennoch leichter gekündigt werden.
3. Tätigkeitsbeschreibung: So vermeidest du unangenehme Überraschungen
Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung schützt dich davor, dass dein Arbeitgeber dir willkürlich andere Aufgaben zuweist. Zu enge Formulierungen können jedoch zum Problem werden, falls es später im Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Eine ausgewogene Beschreibung gibt dir Sicherheit und Flexibilität zugleich.
4. Arbeitsort: Versetzungen vermeiden
Steht kein fester Arbeitsort im Vertrag, könnte dein Arbeitgeber dich an einen anderen Standort versetzen. Falls du nicht bereit bist, längere Pendelstrecken oder Umzüge in Kauf zu nehmen, solltest du auf eine klare Regelung zum Arbeitsort bestehen.
Auch das „Homeoffice“ ist ein Arbeitsort und sofern das für dich infrage kommt, solltest du darauf achten, dass im Arbeitsvertrag klare und transparente Regelungen zur Nutzung eines Arbeitsplatzes zu Hause enthalten sind.
5. Arbeitszeit: Klare Vereinbarungen treffen
Achte darauf, dass nicht nur deine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, sondern auch, wann sie erbracht werden soll. Falls du beispielsweise wegen familiärer Verpflichtungen nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kannst, sollte das im Vertrag stehen.
Flexible Arbeitszeiten sind für viele heute völlig normal. Oft werden die genauen Regelungen dazu auf betrieblicher Ebene in entsprechenden Vereinbarungen festgehalten, auf die der Arbeitsvertrag Bezug nimmt.
Umso wichtiger, dass du den Inhalt dieser Regelungen kennst, bevor du den Arbeitsvertrag unterschreibst.
6. Überstunden: Bezahlt oder abgegolten?
Steht im Vertrag, dass „notwendige Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ sind? Dann solltest du vorsichtig sein. Eine solche Klausel ist nur gültig, wenn eine Höchstgrenze angegeben ist. Sonst kann es passieren, dass du unbegrenzt Überstunden leisten musst – ohne zusätzlichen Ausgleich.
Wichtig ist auch, in welcher Form der Ausgleich erfolgen soll. Für viele ist heute Freizeit wichtiger als Geld. Insofern solltest du prüfen, wie das bei deinem neuen Arbeitgeber geregelt ist und welche Möglichkeiten du hast.
Vielfach finden sich heute, gerade in größeren Betrieben, auch Regelungen zu sogenannten Langzeitarbeitszeitkonten.
In diesen kann die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit angespart und dann später in Form von bezahlter Freizeit entnommen werden. Das ist eine sehr schöne Sache, und auch hier solltest du genauer hinschauen, was für dich gilt.
7. Kündigungsfristen: Vorsicht bei langen Fristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Sie verlängert sich mit der Zeit, wenn das Arbeitsverhältnis länger Bestand hat.
Gesetzlich vorgesehen ist zunächst nur, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert. Manche Arbeitgeber legen jedoch im Arbeitsvertrag fest, dass die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gleichermaßen gelten soll.
Was sich zunächst fair anhört, kann insbesondere für langjährige Mitarbeitende zum Problem werden, wenn eine lange Kündigungsfrist später deinen raschen Jobwechsel behindert.
Neben dem Gesetz kann die maßgebliche Kündigungsfrist sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben oder einzelvertraglich geregelt werden.
Beachte, dass dich solche Regelungen aber nicht schlechter stellen dürfen, als es im Gesetz verankert ist.
Und für den Fall, dass sich die Kündigungsfrist aus einem Tarifvertrag ergibt, schaue dort vor Vertragsunterzeichnung nach, was genau für dich gilt.
In letzter Zeit klagen Arbeitgeber häufiger darüber, dass neue Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis noch vor dem ersten Arbeitstag wieder kündigen – vermutlich weil sie doch noch ein besseres Angebot gefunden haben.
Um dem entgegenzuwirken, schreiben sie Klauseln in den Arbeitsvertrag, die eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag ausschließen. Ich persönlich finde daran nichts kritisch, sofern das für beide Seiten gleichermaßen gilt.
Fazit: Verträge sind verhandelbar
Lass dir Zeit, den Vertrag genau zu prüfen – und verhandle, wenn dir etwas nicht passt! Viele Arbeitnehmenden unterschreiben vorschnell, weil sie denken, es gäbe keine Alternative.
Doch viele Klauseln sind durchaus verhandelbar. Falls du unsicher bist, lohnt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Hellhörig und vorsichtig solltest du immer dann werden, wenn du das Gefühl hast, unter Druck gesetzt zu werden.
Der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist ein wichtiger Schritt. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses hat sich der Arbeitgeber sicher Zeit genommen, um dich sorgfältig zu prüfen. Ich bin daher der Auffassung, auch du solltest ausreichend Zeit haben, einen Arbeitsvertrag in Ruhe zu lesen, bevor du unterschreibst.
Brauchst du Unterstützung bei der Prüfung deines Arbeitsvertrags? Ich stehe dir mit meiner Erfahrung als Karriereretter zur Seite. Gemeinsam finden wir heraus, ob dein Vertrag fair ist – und wie du ihn zu deinen Gunsten anpassen kannst!
Und im Zweifel solltest du deinen Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
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Verfasst / Aktualisiert am:
25.03.2025
Bildnachweis:
Erstellt mit Stable Diffusion Web by Christian Brackelmanns