Damokles- schwert Probezeit

Gleich zwei meiner Kund:innen fangen am 01.08.2025 in einem neuen Job an.

Und damit beginnt für beide auch eine sehr spannende Zeit. Die ersten 100 Tage im neuen Job sind immer sehr intensiv und stellen die Weichen für langfristigen Erfolg.

Meist beginnt ein neuer Job auch mit einer Probezeit. Ein guter Grund also, sich die Probezeit mal genauer anzuschauen.

In diesem Blogbeitrag erfährst du, was du zur Probezeit wissen solltest, wie du sie erfolgreich für dich nutzen kannst und wann du besser die Reißleine ziehen solltest.

 

Wissenswertes zu Probezeit und Wartezeit

Zunächst einmal gilt es Probezeit und Wartezeit zu unterscheiden. Während die Probezeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag vereinbart werden muss, ergibt sich die Wartezeit aus dem Kündigungsschutzgesetz.

Aber worum geht es genau?

Das Kündigungsschutzgesetz sagt, dass Kündigungsschutz nach diesem Gesetz erst dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Die ersten sechs Monate werden auch Wartezeit genannt. Vor Ablauf dieser Wartezeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.

Wozu braucht es denn dann überhaupt eine Probezeit, wenn sowieso gekündigt werden kann?

Regeln die Arbeitsvertragsparteien eine Probezeit, so besteht für beide Seiten während der Probezeit die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer verkürzten Kündigungsfrist zu beenden.

In der Regel vereinbaren die Parteien hier eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Verkürzt wird die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder dem Monatsende.

Gilt ein Tarifvertrag, wird die tarifliche Kündigungsfrist verkürzt.

Manchmal vereinbaren die Parteien auch von Anfang an eine über die gesetzliche oder die tarifliche Kündigungsfrist hinausgehende generelle Kündigungsfrist, zum Beispiel bei wichtigen oder sehr schwer zu besetzenden Positionen im Unternehmen.

Aber auch hier bietet die Vereinbarung einer Probezeit für beide Seiten die Möglichkeit eines schnelleren Endes während der Probezeit.

 

Während also die Wartezeit gesetzlich festgelegt ist und nicht verändert werden kann, ist die Probezeit eine Vereinbarung die beide Seiten treffen können aber nicht müssen. Und letztlich wirkt sich die Probezeitvereinbarung nur auf die Länge der Kündigungsfrist aus.

 

Auch die Probezeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. So darf sie zum Beispiel maximal sechs Monate dauern, deckt sich in dem Fall also mit der Wartezeit. Es kann aber beispielsweise auch eine kürzere Probezeit vereinbart werden. In der Regel schöpfen Arbeitgeber:innen aber die maximal möglichen sechs Monate voll aus.

Achtung: bei Ausbildungsverträgen gelten andere Regelungen zur Probezeit.

Manche Arbeitgeber sagen auch, sie verzichten auf die Vereinbarung einer Kündigungsfrist und lassen dies wie ein Entgegenkommen dir gegenüber aussehen. Aber Vorsicht, Kündigungsschutz besteht für dich eben doch erst nach Ablauf von sechs Monaten (siehe Wartezeit).

Der Vorteil für dich in diesem Fall: es gilt die regulär vereinbarte Kündigungsfrist. Arbeitgeber verzichten also lediglich auf die Möglichkeit mit einer kürzeren Frist zu kündigen – und du eben dann auch.

Übrigens: steht im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich etwas zur Kündigungsfrist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist bzw. gegebenenfalls die eines Tarifvertrages. Ist die Probezeit nicht geregelt, gibt es keine.

 

Manche Arbeitgeber:innen gehen zur Erprobung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters auch einen anderen Weg. Sie bieten dir zunächst nur ein befristetes Arbeitsverhältnis an. Manchmal steht dann auch im Arbeitsvertrag als Befristungsgrund bzw. -zweck, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis zu Erprobung handelt.

Die Besonderheit hier: das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im Gegenteil, soll das Arbeitsverhältnis über das Datum der Befristung hinaus fortgesetzt werden, bedarf es einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung zwischen den beiden Arbeitsvertragsparteien.

Achte also genau darauf, was konkret in deinem Arbeitsvertrag steht und tausche dich vielleicht mit einer Fachperson aus, bevor du unterschreibst.

 

Probezeit erfolgreich nutzen

Aus meiner Sicht wichtig zu wissen ist, dass die Probezeit für beide Seiten gleichermaßen gilt.

Sie soll sowohl deiner neuen Arbeitgeberin als auch dir die Möglichkeit einräumen, im Falle einer Fehlentscheidung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszusteigen. Diese Beidseitigkeit betone ich deswegen so ausdrücklich, weil ich immer wieder erlebe, dass sich Arbeitnehmende Gedanken oder gar Sorgen wegen der Probezeit machen.

Dass sie im Falle eines Falles schnell aus einem fälschlicherweise eingegangen Arbeitsverhältnis wieder rauskommen, übersehen viele. Die Probezeit hat für dich auch Vorteile. Nach dem Motto: Lieber ein schnelles Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Du solltest also alles daran setzen, innerhalb der Probezeit für dich herauszufinden, ob du wirklich langfristig bei deiner neuen Arbeitgeberin bleiben möchtest. Nutze jede Gelegenheit, in den Austausch mit deinen Kolleginnen und Kollegen zu gehen. Erfahre so in kurzer Zeit möglichst viel über deinen Arbeitgeber. Spricht mit deiner Führungsperson über deine Aufgaben, deine Wahrnehmungen und deine Perspektiven in der neuen Firma.

Gerade das regelmäßige Gespräch mit deiner Führungsperson ist besonders wichtig, sie entscheidet am Ende über die Probeizeit oder hat zumindest maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung. Hol dir also gerade hier während der Probezeit ein Feedback, frage wie du wahrgenommen und gesehen wirst.

Nutze auch Möglichkeiten mit Mitarbeitenden aus anderen Bereichen in den Austausch zu gehen, zum Beispiel bei einem gemeinsamen Mittagessen in der Kantine. In größeren Unternehmen gibt es häufiger Einführungsseminare für alle neuen Mitarbeitenden. Auch hier bieten sich gute Gelegenheiten zum Netzwerken über den eigenen  Unternehmensbereich hinaus und zum Austausch über die gemachten Erfahrungen.

Dieser Austausch ist besonders wertvoll, weil ihr etwas gemeinsam habt, ihr seid alle neu im Unternehmen und schaut daher mit einem anderen Blick auf das Unternehmen als diejenigen, die schon eine Weile dort arbeiten. Manchmal ist es auch leichter mit jemandem in ähnlicher Situation über Dinge zu sprechen, die du erlebt hast und die dich beschäftigen.

Frag dich regelmäßig, am besten am Ende jeder Woche, ganz bewusst, ist das hier so, wie ich mir das vorgestellt habe?

Erinnere dich immer wieder an die Punkte auf deiner Reise als Bewerberin oder Bewerber, die dir bei der Suche nach einer neuen Aufgabe besonders wichtig waren. Prüfe, ob die Punkte erfüllt sind. Prüfe, ob Aussagen und Zusicherungen, die von Arbeitgeberseite im Rahmen des Bewerbungsprozesses gemacht wurden, der Realität stand halten. Insbesondere bei den Themen, die dir persönlich besonders wichtig sind.

 

Red Flags während der Probezeit

Grundsätzlich gehe ich immer davon aus, dass sowohl du als auch das Unternehmen sich die Entscheidung zur Zusammenarbeit im Rahmen des Bewerbungsprozesses gut überlegt haben.

Während der Probezeit sollte es also weder für dich noch für die Unternehmensseite irgendwelche unerwarteten Überraschungen geben, die am Arbeitsverhältnis zweifeln lassen.

Ich gehe sogar soweit, zu sagen, dass im Rahmen des Bewerbungsprozesses schwere Fehler passiert sind, wenn die Probezeit genutzt wird, um das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.

Für beide Seiten ist das der Worst Case, nicht nur für dich. Klar, du musst dir dann wohl oder übel schon wieder einen neuen Job suchen und das ist immer blöd.

Aber auch aus Sicht des Unternehmens ist das wirklich sehr schlecht, denn eine unbesetzte Position kostet das Unternehmen Geld. Dich zu suchen und zu finden hat Geld gekostet, deine Einarbeitung hat Geld gekostet.

Diese Investitionen sind weg, so wie deine auch. Probezeit ist eben für beide Seiten gleichermaßen Chance und Risiko.

 

Trotzdem kann es manchmal zu Überraschungen kommen – wann also solltest du die Reißleine ziehen und die Probezeit nutzen?

Hier einige Beispiele, die dich nachdenklich stimmen sollten:

  • Wenn deine Einarbeitung schlecht ist oder gar völlig fehlt.
  • Wenn unrealistische Erwartungen an dich gestellt werden, z.B. wenn von dir permanente Erreichbarkeit 24/7 erwartet wird.
  • Wenn deine tatsächlichen Aufgaben nichts mit dem zu tun haben, was ihr im Rahmen des Bewerbungsprozesses besprochen und im Arbeitsvertrag vereinbart habt.
  • Wenn deine Führungsperson deine Arbeit und deine Person nicht wertschätzt, z.B. wenn Ergebnisse nur kritisiert werden, die Führungsperson ständig Termine mit dir nicht einhält oder schlecht von dir spricht.
  • Wenn das Gehalt nicht wie vereinbart gezahlt wird.
  • Wenn du feststellst, dass im Bewerbungsprozess besprochene Themen in der Realität ganz anders sind oder einfach nicht existieren, es gibt vielleicht gar keinen Parkplatz, obwohl er dir zugesagt war.
  • Wenn die Kommunikation mit deiner Führungsperson oder anderen wichtigen Ansprechpersonen im Unternehmen sich nachhaltig als schwierig herausstellt.
  • Wenn du ständig mit unklaren Arbeitsaufträgen und Missverständnissen konfrontiert bist, die sich nicht ausräumen lassen.
  • Wenn du feststellst, dass die Stimmung im Team grundsätzlich schlecht ist, die bemängelten Themen schon länger existieren und sich offenbar auch nicht abstellen lassen.

 

Egal was es ist und wie viele Punkte dir auffallen, das bedeutet nicht, dass du sofort kündigen solltest.

Prüfe zunächst, ob die Punkte wirklich zutreffen und für dich relevant sind. Suche dann das Gespräch mit deiner Führungsperson, sucht gemeinsam nach Lösungen.

Aber bestehe auch auf Lösungen. Wenn du dann feststellst, dass nichts passiert bzw. das Gefühl bekommst, das wird hier nix, dann kann eine Probezeitkündigung von deiner Seite genau der richtig Schritt sein.

 

Fazit

Die Probezeit dient beiden Seiten gleichermaßen, sie ist für beide Seiten gleichermaßen Chance und Risiko.

Sinnvoll genutzt, ist sie für dich ein Segen und kein Schrecken. Läuft alles wie im Rahmen der Bewerbung besprochen, sind beide Seiten miteinander zufrieden, redet bald keiner mehr von Probezeit und ihr feiert gemeinsam die erfolgreiche Entscheidung füreinander.

Spürst du während der Probezeit innerlich einen gewissen Druck, es besonders gut machen zu müssen, denk immer auch daran, dass deine neue Arbeitgeberin es gut machen muss, damit du bleibst und nicht wieder gehst.

 

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Verfasst / Aktualisiert am:
15.07.2025

Bildnachweis:
Erstellt mit Sora by Christian Brackelmanns

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